Die Prüfungen bei der Bundesnetzagentur in Dortmund finden mehrmals im Jahr statt.
Die Prüfung besteht aus 3 Teilen (3 Multiple-Choice-Fragebögen). Zu jeder Frage gibt es 4 Antworten, von denen nur eine richtig ist
*) Bei 23 oder 24 richtigen Antworten kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.
Der Kursleiter meldet Dich mit dem Formular Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung rechtzeitig zur Prüfung an. Danach erhältst Du von der Bundesnetzagentur die "Einladung zur fachlichen Prüfung für Funkamateure".
Zur Prüfung bitte den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (Rufzeichen) mitbringen, der bereits Dein Wunschrufzeichen im Format DO + Ziffer + 2 oder 3 Buchstaben (z.B. DO9MDX) erhalten sollte. Ob Dein Wunschrufzeichen noch frei ist, erfährst Du über die Rufzeichensuche http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx.
Der Aufstieg von Klasse E nach Klasse A ist jederzeit mit der Zusatzprüfung "Technische Kenntnisse Klasse A" möglich. Die Prüfungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse der Vorschriften" sind für beide Klassen gleich.
Funkbetrieb im Ausland mit der "CEPT-Lizenz":
Mit der E-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die EEC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)
Mit der A-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 (HAREC) umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)
Ablauf der Prüfung in Dortmund währen der Corona-Pandemie in einem Flyer erklärt, download HIER. [264 KB]
Nicht mehr relevante Prüfungsfragen im Fragenkatalog / Prüfungsteil
Quelle: Bundesnetzagentur 10/2017 -- https://tinyurl.com/y7555cs9
Technische Kenntnisse der Klasse A | Technische Kenntnisse der Klasse E | Prüfungsteil "Betriebliche Kenntnisse" der Klassen A und E | Prüfungsteil "Kenntnisse von Vorschriften" der Klassen A und E |
TE112 | TC503 | BC105 | VE102 |
TH117 | TE104 | BC216 | VE131 |
TH123 | TI101 | BE308 | VE136 |
TH146 | TL214 | BF109 | VE148 |
TH147 | VE153 | ||
TI101 | VG103 | ||
TL217 | VG104 | ||
TL218 | VG106 | ||
VG107 | |||
VG113 | |||
VI111 | |||
VI113 | |||
VI114 | |||
VI115 | |||
VI122 | |||
VI123 | |||
VK104 |
Lizenzurkunde (bitte anklicken große Darstellung in neuem TAB):
Bei der gelben Textpassage handelt es sich um eine freiwillige Zusatzprüfung in Morsetelegraphie.
Prüfungszeugnis (bitte anklicken große Darstellung in neuem TAB):
*) Bei 35, 36 oder 37 richtigen Antworten kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.
Funkbetrieb im Ausland mit der "CEPT-Lizenz":
Mit der A-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 (HAREC) umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)
Funkbetrieb im Ausland: Die „CEPT-Lizenz“