Die Prüfungen bei der Bundesnetzagentur in Dortmund finden mehrmals im Jahr statt.

Die Prüfung besteht aus 3 Teilen (3 Multiple-Choice-Fragebögen). Zu jeder Frage gibt es 4 Antworten, von denen nur eine richtig ist

  Prüfungsteil Prüfungsdauer Anzahl der Prüfungsfragen davon müssen richtig beantwortet werden Fragenkatalog Anzahl Fragen im Fragenkatalog
1. Technische Kenntnisse 60 Minuten 34 25 (= 74%) *) 377
2. Betriebliche Kenntnisse 60 Minuten 34 25 (= 74%) *) 199
3. Kenntnisse von Vorschriften 60 Minuten 34 25 (= 74%) *) 287
Zusatzprüfung Klasse A Technische Kenntnisse 90 Minuten 51 38 (= 75%) *) 1061

*) Bei 23 oder 24 richtigen Antworten kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.

Der Kursleiter meldet Dich mit dem Formular Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung rechtzeitig zur Prüfung an. Danach erhältst Du von der Bundesnetzagentur die "Einladung zur fachlichen Prüfung für Funkamateure".

Zur Prüfung bitte den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (Rufzeichen) mitbringen, der bereits Dein Wunschrufzeichen im Format DO + Ziffer + 2 oder 3 Buchstaben (z.B. DO9MDX) erhalten sollte. Ob Dein Wunschrufzeichen noch frei ist, erfährst Du über die Rufzeichensuche http://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx.

Der Aufstieg von Klasse E nach Klasse A ist jederzeit mit der Zusatzprüfung "Technische Kenntnisse Klasse A" möglich. Die Prüfungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse der Vorschriften" sind für beide Klassen gleich.

Funkbetrieb im Ausland mit der "CEPT-Lizenz":

Mit der E-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die EEC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)


Mit der A-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 (HAREC) umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)

Ablauf der Prüfung in Dortmund währen der Corona-Pandemie in einem Flyer erklärt, download
HIER. [264 KB]

Nicht mehr relevante Prüfungsfragen im Fragenkatalog / Prüfungsteil
Quelle: Bundesnetzagentur 10/2017 --
https://tinyurl.com/y7555cs9

Technische Kenntnisse der Klasse A Technische Kenntnisse der Klasse E Prüfungsteil "Betriebliche Kenntnisse" der Klassen A und E Prüfungsteil "Kenntnisse von Vorschriften" der Klassen A und E
TE112 TC503 BC105 VE102
TH117 TE104 BC216 VE131
TH123 TI101 BE308 VE136
TH146 TL214 BF109 VE148
TH147     VE153
TI101     VG103
TL217     VG104
TL218     VG106
      VG107
      VG113
      VI111
      VI113
      VI114
      VI115
      VI122
      VI123
      VK104

Lizenzurkunde (bitte anklicken große Darstellung in neuem TAB):

Bei der gelben Textpassage handelt es sich um eine freiwillige Zusatzprüfung in Morsetelegraphie.

Prüfungszeugnis (bitte anklicken große Darstellung in neuem TAB):

*) Bei 35, 36 oder 37 richtigen Antworten kann eine mündliche Nachprüfung erfolgen.

Funkbetrieb im Ausland mit der "CEPT-Lizenz":

Mit der A-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 und T/R 61-02 (HAREC) umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)

Funkbetrieb im Ausland: Die „CEPT-Lizenz“