Die Klasse E ist in Deutschland die Einsteigerklasse und entspricht der europäischen CEPT-Novice-Lizenz.

Mit der E-Lizenz erhältst Du Zugang zu UKW-Frequenzen und zur Kurzwelle; ferner gilt die E-Lizenz in vielen europäischen Ländern sowie in den USA:

Frequenzbereiche mit max. Sendeausgangsleistungen:

Band Frequenz (MHz) max. Leistung (Watt)  
160 m 1,810−1,850 100 MF Mittelwellen
160 m 1,850−1,890 75 MF Mittelwellen
160 m 1,890−2,000 10 MF Mittelwellen
80 m 3,500−3,800 100 HF Kurzwellen
15 m 21,000−21,450 100 HF Kurzwellen
10 m 28,000−29,700 100 HF Kurzwellen
2 m 144−146 75 VHF, Ultrakurzwellen (UKW)
70 cm 430−440 75 UHF, Mikrowellen
13 cm 2.320-2.450 5 HAMNET
6 cm 5.650-5.850 5 HAMNET
3 cm 10.000-10.500 5 SHF

Höhere Sendeleistungen sowie die Bänder 60 m, 40 m, 30 m, 20 m,17 m, 12 m, 6 m, 23 cm und 9 cm sind der Klasse A vorbehalten.

Weitere Details siehe:
Anlage 1 zu § 1 Nr. 6 Amateurfunkverordnung


Funkbetrieb im Ausland mit der "CEPT-Lizenz":

Mit der E-Lizenz darfst Du in allen CEPT-Ländern, die die EEC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, funken:
(CEPT = Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)

  vorübergehender Aufenthalt [= bis zu 3 Monaten] dauerhafter Aufenthalt [= fester Wohnsitz]
  in CEPT-Ländern: in Nicht-CEPT- Ländern: .. in CEPT-Ländern: in Nicht-CEPT- Ländern: ..
E Lizenz EEC-Empfehlung (05)06
= Amateurfunkgenehmigungen (Zulassungen, Rufzeichen)
werden von rd. 50% der Mitgliedsländer gegenseitig
anerkannt.
= kurzzeitige Amateurfunkbetriebsrechte im Ausland

Teilnahmeländer (siehe unten) = Funken: ja
Gastlizenz beantragen (Versuch) Rufzeichen (Zulassung) beantragen (Versuch) Amateurfunkprüfung machen

E-Lizenz, EEC-Empfehlung (05)06
CEPT-Länder:
Austria, Belarus, Belgium, Bosnia and Herzegovina, Croatia, Czech Republic, Denmark, Finland, Germany, Hungary, Iceland, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Moldova, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Russian Federation, Slovak Republic, Slovenia, Switzerland
Nicht-CEPT-Länder, die den CEPT-Empfehlungen beigetreten sind und diese anwenden:
USA, Netherlands Antilles

Die Länder (inkl. DL) findest Du offiziell in
ECC/REC/(05)06 CEPT Novice Radio Amateur Licence.
Für weitere Details (call signs, equivalent licences, other specific requirements) siehe Appendix II of ECC/REC/(05)06 zu ECC/REC/(05)06.

Mitteilung Nr. 695/2017, geändert durch Mitteilung Nr. 415/2018
Amateurfunkdienst; Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 –
5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
der Klasse E
Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-RadioNetz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auch
Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den
Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 –
5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der
Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember
2019 geduldet.
Nutzungsbestimmungen
Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 –
2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am
Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
Dabei sind die zusätzlichen Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der
Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des
Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) unverändert
einzuhalten.
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